Batteriegesetzhinweise
Besondere Hinweise für Batterien
Informationen zur Rücknahme von Batterien gemäß Batteriegesetz (BattG)
Genau wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen Batterien und Akkumulatoren am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dies ist - wie bei Elektrogeräten - zu erkennen am Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, welches auf Batterien und Akkumulatoren aufgebracht ist. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sammelstellen zur kostenlosen Abgabe alter Gerätebatterien/-akkumulatoren finden Sie überall dort, wo neue Batterien/Akkumulatoren verkauft werden.